Allgemeine Service-Bedingungen

Gewährleistung

  1. Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und nachfolgenden Bestimmungen.
  2. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist bei neu hergestellter Ware 2 Jahre und bei gebrauchter Ware 1 Jahr ab Anlieferung der Ware. Ist der Kunde Unternehmer, verkürzt sich die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Ware auf 1 Jahr; die Gewährleistung für gebrauchte Ware wird gegenüber Unternehmer ausgeschlossen. Die vorstehende Verkürzung der Gewährleistungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die vorstehende Verkürzung der Gewährleistungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf unserer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
  3. Bei jeder Mängelrüge hat der Kunde die beanstandete Ware auf eigene Kosten an uns zurückzusenden.
  4. Können wir das Bestehen von Mängel nicht prüfen oder Mängel nicht beseitigen, weil dies durch vom Kunden eingerichteten technische Sperrvorrichtungen (zB. Code- Sperre) verhindert wird, behalten wir uns die Berechnung einer Aufwandsentschädigung für die Rücksendung des reklamierten Gegenstands an den Kunden zur Entfernung der Sperrvorrichtungen vor. Die Höhe ist abhängig vom Aufwand, beträgt mindestens jedoch EUR 29. Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die vorgenannte Pauschale entstanden ist.
  5. Im Falle der Nacherfüllung und des Rücktritts sollte der Kunde von ihm eingerichteten technische Sperrvorrichtungen und Zugriffsmöglichkeiten auf die Sache (zB. Code- Sperre, Aktivierung „mein iPhone suchen“ oder „mein iPad suchen“) deaktivieren. Dies ist nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit der geltend gemachten Gewährleistungsansprüche. Unterlässt der Kunde dies könne wir jedoch Wertersatz verlangen. Verlangt der Kunde die Herausgabe der zurückgegebenen mangelhaften Sache, um Sperrvorrichtungen und Zugriffsmöglichkeiten zu entfernen, behalten wir uns die Berechnung einer Aufwandsentschädigung für die Rücksendung vor. Die Höhe ist abhängig vom Aufwand, beträgt mindestens jedoch EUR 29. Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die vorgenannte Pauschale entstanden ist.
  6. Ist der Kunde Unternehmer, gilt für seine Untersuchungs- und Rügepflichten § 377 HGB; dabei wird vermutet, dass ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt.
  7. Hat der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt, dass ein Mangel nicht vorliegt und reklamiert er ihn dennoch behalten wir uns die Berechnung einer Aufwandsentschädigung für die durchgeführten Prüfmaßnahmen vor. Die Höhe ist abhängig vom Aufwand, beträgt mindestens jedoch EUR 29. Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die vorgenannte Pauschale entstanden ist.
  8. Führt die Überprüfung eines Mangels des Kaufgegenstandes zu dem Ergebnis, dass unsere Eintrittspflicht im Rahmen der Gewährleistung nicht besteht, sind wir, sofern Sie trotz eindeutiger Hinweise auf eine andere Fehlerursache vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Mängelrüge erheben, Ihnen gegenüber berechtigt, nach Arbeitsanfall und nach Maßgabe unserer betriebsüblichen Kostensätze gesondert abzurechnen. Das Gleiche gilt wenn, bei einer Prüfung des Kaufgegenstandes der behauptete Sachmangel nicht festgestellt bzw. von Ihnen nicht nachgewiesen werden kann.
  9. Ist das zur Reparatur eingelieferte Gerät bereits vorher durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Betrieb oder eine nicht vom Hersteller autorisierte Person bearbeitet worden, erlöschen automatisch sämtliche Garantie- oder Gewährleistungsansprüche gegenüber JCS: und/oder dem Hersteller. Gleiches gilt, wenn bei der Überprüfung des Gerätes festgestellt wird, das die eingebauten Komponenten nicht dem Originalzustand entsprechen bzw. Ersatzteile eines Drittherstellers (keine Original-Ersatzteile) verbaut sind.
  10. Verschweigt der Kunde diesen Umstand bei der Abgabe des Gerätes zum Service unter Garantie/Gewährleistung, so ist er JCS: gegenüber zur Erstattung der mit der Serviceannahme und Überprüfung des Gerätes verbundenen Kosten verpflichtet. Die Höhe ist abhängig vom Aufwand, beträgt mindestens jedoch EUR 29. Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die vorgenannte Pauschale entstanden ist.
  11. Eine endgültige Entscheidung über eine Abdeckung eines reklamierten Schadens kann erst nach Überprüfung in der Werkstatt und Übernahme durch den Hersteller getroffen werden. Flüssigkeits- und Sturzschäden sowie Schäden durch mechanische Verformung des Gehäuses sind generell von einer Garantieabdeckung ausgeschlossen.
  12. Die Annahme eines Gerätes zur Reparatur/Überprüfung ist nicht gleichbedeutend mit der Anerkennung jedweder Ansprüche an JCS: oder den Hersteller.

Ergänzende Bedingungen für Werkstattleistungen

  1. Werkstattleistungen und/oder Reparaturen außerhalb unserer gesetzlichen Sachmängelgewährleistungspflichten und außerhalb einer etwaigen Herstellergarantie sind kostenpflichtig und werden nach Zeitaufwand und dem verwendeten Material berechnet (gemäß gesonderter Preisliste). Wir sind berechtigt, zur Erbringung der Werkstatt- und/oder Reparaturleistungen sowie zur Auslieferung des reparierten Gerätes Dritte heranzuziehen.
  2. Angaben zu Reparaturterminen verstehen sich als voraussichtliche Reparaturzeiten. Die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem notwendigen Reparaturaufwand.
  3.  Daten des Kunden auf dem Endgerät oder auf dem Zubehör (z.B. Telefonbucheinträge, gespeicherte Daten usw.) können durch die Werkstattleistung und/oder Reparatur gelöscht werden. Der Kunden ist selbst verpflichtet, nach seinem eigenen Sicherheitsbedürfnis, Sicherungskopien der Daten zu erstellen und aufzubewahren, die er auf seinem Gerät bzw. dem Zubehör gespeichert oder dort verarbeitet hat. Für den Verlust von Daten haften wir insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eventuell noch gespeicherte Daten bei der Werkstattleistung/Reparatur verloren gehen können.
  4. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass zur Fehlersuche und zur Funktionsüberprüfung ausgetauschter Teile ggf. Dateien und Ordner geöffnet werden können.
  5. Für die Bearbeitung meines Serviceauftrages ist die Angabe der E-Mail- Adresse unerlässlich. Ich erkläre mich damit einverstanden, das meine E-Mail- Adresse für Informationen durch JCS: und für eine Servicebewertung durch den Hersteller verwendet werden darf.
  6. Die für die Reparatur angebotenen und verwendeten Ersatzteile werden ausschliesslich im Austausch durch den jeweiligen Hersteller zur Verfügung gestellt (Tauschpreis). Die ausgebauten Teile gehen somit in das Eigentum des Herstellers über. Ich erkläre mich hiermit einverstanden.
  7. Alle Änderungen und Nebenabreden eines Service- oder Reparaturauftrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind unzulässig.
  8.  Im Falle von Reparaturaufträgen außerhalb von Garantie und Gewährleistung gehen sämtliche Fracht- und Verpackungskosten zu Lasten des Kunden. Bei eingesandten/überbrachten Geräten geht die Gefahr erst auf uns über, sobald diese Geräte bei uns eingehen. Bei Rückgabe der Geräte geht die Gefahr mit Aushändigung an den Kunden bei uns auf diesen über. Bei Versand per Post oder Fracht geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn und sobald das Gerät einem Spediteur/Frachtführer übergeben worden ist oder unser Betriebsgelände anderweitig verlassen hat.
  9. Vor Übergabe eines Geräts zur Reparatur außerhalb von Garantie und Gewährleistung sollte der Kunde von ihm eingerichteten technische Sperrvorrichtungen und Zugriffsmöglichkeiten aauf die Sache (zB. Code-Sperre, Aktivierung „mein iPhone suchen“ oder „mein iPad suchen“) deaktivieren. Unterlässt der Kunde dies behalten wir uns die Berechnung einer Aufwandsentschädigung für die Bearbeitung vor. Die Höhe ist abhängig vom Aufwand, beträgt mindestens jedoch EUR 29. Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die vorgenannte Pauschale entstanden ist.
  10. Wird bei einer abschliessenden Prüfung des zum Austausch eingelieferten Gerätes durch den Hersteller festgestellt, dass dieses bereits vorher durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Betrieb oder eine nicht vom Hersteller autorisierte Person bearbeitet wurde und der Austausch zum Tauschpreis durch den Hersteller nachträglich verweigert wird, ist der Kunde zum Ersatz der JCS: daraus entstehenden Kosten verpflichtet. Gleiches gilt, wenn bei der abschliessenden Überprüfung des Gerätes durch den Hersteller festgestellt wird, das die eingebauten Komponenten nicht dem Originalzustand entsprechen bzw. Ersatzteile eines Drittherstellers (keine Original-Ersatzteile) verbaut sind.
  11. Apple gewährt für den Austausch/die Reparatur 3 Monate Garantie/Gewährleistung (eine eventuelle Restgarantie des ursprünglichen Gerätes (bei Garantiereparatur; nicht bei Sturz-oder Wasserschaden etc) wird übertragen). JCS vermittelt lediglich den Austausch bzw. führt den Austausch gegen Kostenerstattung durch und tritt somit nicht als Händler dem Kunden gegenüber in die Gewährleistungspflichten ein. Der Besteller/Käufer erklärt sich mit diesem Angebot ausdrücklich einverstanden.

(Stand: 29.06.2015)